Wir sind Ihr Fachmann - bei allen Baumarten

Wir beschneiden Ihre Bäume je nach Art fachkundig und beraten Sie sehr gern auch vor Ort.

Bei Fragen können Sie uns gern anrufen oder über unser Kontaktformular kontaktieren.

Der Sommerschnitt

Bäume wurden früher immer dann geschnitten, wenn man Zeit hatte, also im Winterhalbjahr.

In Gartenbau und Landwirtschaft ist der Winterschnitt auch heute noch die Regel und man hat das Schneiden der Gehölze im Winter nur selten in Frage gestellt. Bei neueren wissenschaftlichen Untersuchungen hat sich jedoch herausgestellt, dass Gehölze Beschneidungen im Sommer wesentlich besser verkraften können.

Während der Wachstumszeit können die Pflanzen sich deutlich besser gegen Pilzinfektionen schützen und auch die entstandenen Wunden verheilen deutlich schneller.

Zeitfenster Sommerschnitt

Der Sommerschnitt wird am besten in der Zeit zwischen Juli und September durchgeführt.

Einige Obstarten, wie z.B. die Kirsche, können auch schon direkt nach der Ernte geschnitten werden.

Beim Apfel sollte frühestens ab Mitte August geschnitten werden, um ein nachteiliges Durchtreiben zu vermeiden.

Vor und Nachteile

Vorteile des Sommerschnitts:

  • Die Pflanze kann auf die Schnittmaßnahme aktiv reagieren
  • Starkwüchsige Bäume können in ihrem Wachstum gehemmt werden
  • Abgestorbene und befallene Triebe sind leicht zu erkennen
  • Verbesserte Sonneneinstrahlung in die Pflanze fördert die Qualität und Ausfärbung der Früchte
  • Vorbeugender Pflanzenschutz durch Entfernung befallener Pflanzenteile
  • Schnelleres Abtrocknen in einem luftig geschnittenen Gehölz führt zu einer
  • Verringerung der Infektionsgefahr durch Schadpilze

Nachteile des Sommerschnitts:

  • Notwendige Schnittmaßnahmen sind schlechter zu erkennen (Vor lauter Blättern sieht man die Pflanze nicht mehr)
  • In der Pflanze lebende Tiere werden gestört. Befinden sich brütende Vögel oder Insektennester in der Pflanze, sollte die Schnittmaßnahme auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden.
  • Durch einen Sommerschnitt kann der Triebabschluss verzögert und dadurch die Frosthärte gemindert werden.
  • Ein verzögerter Blattfall kann das Infektionspotenzial von Pilzerkrankungen im Frühjahr erhöhen

Rechtliche Aspekte des Sommerschnitts

Recht und Gesetz für Bäume

Im Bewusstsein der Bürger und vieler Verantwortlichen in den Kommunen ist häufig verankert, dass zwischen dem 1. März und 30. September Bäume nicht geschnitten werden dürfen.

Qualifizierte Baumpflege-Fachbetriebe sind somit konfrontiert, dass fachlich notwendige Schnittarbeiten bei Bäumen in den Frühjahrs- und Sommermonaten entweder zurückgestellt werden oder gar die Ausführung der baumpflegerischen Arbeiten durch Behörden eingestellt wird.

Diese Informationen der Gartenbau Berufsgenossenschaft stellt die verschiedenen Aspekte der Deutschen Gesetzgebung, des Naturschutzes und der Biologie des Baumes dar und möchte Antworten für den täglichen Umgang mit der Baumpflege geben.

 

Grundlage ist das Bundesaturschutzgesetz vom 13. Dezember 2005

Insbesondere § 43 Absatz 2:

„In der Zeit vom 01. März bis 30. September ist es unbeschadet weitergehender Rechtsvorschriften, insbesondere nach dem Vierten und Fünften Abschnitt verboten.“

  1. Hecken, lebende Zäune, Bäume. Gebüsche, Schilf- und Röhrichtbestände zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu zerstören, abzuschneiden oder erheblich zu beeinträchtigen.
  2. Bäume mit Horsten oder Wohnhöhlen zu besteigen.“

In § 43 Absatz 3 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verbot des Absatzes 2 u. a. nicht gilt für Maßnahmen, die zur Gewährung der Verkehrssicherheit notwendig werden sowie für Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Pflanzen.

Das Gesetz untersagt in einem bestimmten Zeitraum Fällungen und Rodungen in der freien Natur, aber es gibt den Raum, Bäume und Sträucher innerhalb der Vegetationsperiode fachgerecht zu schneiden und baumpflegerisch zu behandeln.

Darüberhinaus werden Einschränkungen bzgl. Baumfällungen im besiedelten Innenbereich einer Gemeinde, Ortschaft oder Stadt durch die örtliche Baumschutzsatzung geregelt.

Schnittmaßnahmen sind gerade auch aus der Sicht der Verkehrssicherheit erlaubt und notwendig. Fordern doch viele Kommunen die Bürger mehrmals im Jahr auf, über die Grundstücksgrenzen hinaus gewachsene Zweige von Sträuchern und Äste von Bäumen zu beseitigen, wenn diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Der Schnitt von Hecken zur Grundstückseinfassung wird gerade in der Zeit zwischen März und September durchgeführt und ist erlaubt.

Das Naturschutzgesetz ermöglicht Pflegeschnitte von Bäumen

Fachgerechte Pflegeschnitte sind vom Verbot § 43 Absatz 2 NatSchG nicht erfasst, da sie nicht zur Zerstörung der Lebensstätte Baum, Hecke, Gebüsch etc. führen. Pflegemaßnahmen fallen erst dann unter die Regelung des § 43 Absatz 2 NatSchG, wenn sie auf Grund ihres Umfangs zur Zerstörung des Lebensraums Baum, Hecke, Gebüsch etc. führen würden.

In diesem Fall wäre zu prüfen, ob die Maßnahme nach § 43 Abs. 2 NatSchG durch die „Unteren Naturschutzbehörden“ zugelassen werden könnte. Dies ist zu bejahen, wenn die Maßnahme im öffentlichen Interesse steht und nicht zu einer anderen Zeit möglich ist.

Die Anordnung oder Zulassung der Maßnahme im Sinne von § 43 NatSchG erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde.

Insgesamt ist jedoch zu beachten, dass hinsichtlich des Schutzzweckes ein strenger Maßstab anzulegen ist, wenn Nester von brütenden Vögeln betroffen sind. Hier sind die Vorschriften des § 41 und 42 des Bundesnaturschutzgesetztes zu beachten.

In Fällen, in denen das Besteigen von Bäumen mit bewohnten Horsten oder Bruthöhlen zum Zwecke des Pflegeschnittes erforderlich ist, sollten nach Möglichkeit Pflegemaßnahmen in der Brut- und Aufzuchtzeit nicht durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Bäume, die nicht der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. In Zweifelsfällen sollte daher immer eine Rückfrage bei der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen.

Fazit: Baumpflegerische Maßnahmen sind in der Vegetationszeit erlaubt.

Baumfällmaßnahmen sind im besiedelten Innenbereich nach den örtlichen Baumschutzsatzungen geregelt und nicht generell verboten!

Rücksicht auf Natur und Umwelt

Qualifizierten Unternehmen, die sich auf Baumpflege und Baumfällungen spezialisiert haben, liegt der Schutz von Natur und Umwelt am Herzen. Was gesetzlich gefordert wird, wird erfüllt. Rücksicht auf Brüter und Jungvögel in den Bäumen gehört zur täglichen Routine. Sind in einem Baum bewohnte Vogelnester, wird der Baum erst geschnitten oder gefällt, wenn die Brut flügge ist und den Baum verlässt.

Das braucht der Baum

Der Schnitt und die Pflege von Bäumen wurde durch unsere Kultur über Jahrhunderte geprägt. Bäume wurden geschnitten, wenn man Zeit für sie hatte: während im Sommer der Landwirt mit Feldern und Wiesen beschäftigt war, konnte er sich im Winter um die Obstbäume kümmern. Daraus entstand die Gewohnheit: Bäume werden im Winter geschnitten.

Die Zeiten ändern sich, die Gewohnheiten bleiben, manchmal zum Schaden der Bäume.

Heute ist erforscht, was die Biologie des Baumes fordert. In vielen wissenschaftlichen Untersuchungen stand die Biologie des Baumes im Vordergrund. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten zeigen: Die Reaktion eines Baumes auf Schnittstellen und Wunden ist in der Zeit von April bis September deutlich besser als in den übrigen Monaten, Bäume haben nachweislich in der Vegetationszeit, bei aktiven Stoffwechsel, mehr Möglichkeiten, Schnittstellen und Wunden optimal zu überwallen und sich gegen Pilze aktiv abzuschotten. Gerade bei Baumpflegearbeiten in den Wintermonaten können Pilzinfektionen und Vitalitätseinbußen provoziert werden, da der Baum die Wunden in dieser Zeit nicht schützen kann. Pilzinfektionen können dann zu späterem Zeitpunkt zu Fäulnis in der Krone führen. Kronenbruch kann dann die Folge sein.

Das Ziel der Baumpflege ist jedoch ein möglichst vitaler, gesunder und verkehrssicherer Baum (siehe ZTV-Baumpflege). Fachgerechte Baumpflegemaßnahmen schützen und fördern daher den Lebensraum Baum besser als ein Gesetz es kann.

Die ZTV Baumpflege ist offiziell als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ anerkannt und berücksichtigt die aktuellen Erkenntnisse.

Unter dem Punkt „Ausführungszeit“ nimmt die ZTV Baumpflege, Ausgabe 2006, klar Stellung:

„Durch Schnittmaßnahmen treten die geringsten Folgeschäden auf, wenn sie während der Vegetationszeit ausgeführt werden….“Blutende“ Baumarten /z.B. Acer, Betula, Juglans) dürfen, falls Verkehrssicherheitsgründe dies nicht erfordern, in der Zeit des starken Saftdrucks nicht geschnitten werden.“

Der Schnitt muss also bei „blutenden“ Baumarten zur Vermeidung von Schäden im belaubten Zustand erfolgen. Die Gewohnheiten ändern sich: Bäume im Sommer zu schneiden ist biologisch sinnvoll und unterstützt den Baum in seiner Gesundheit.

Es versteht sich von selbst, dass gesunde Bäume auch sichere Bäume sind.

Handeln im Sinne des Baumes

Folgende Empfehlungen richten sich nach den aktuellen Erkenntnissen der Baumpflege und sind konform mit dem Landesnaturschutzgesetz:

  • Totholzentnahme bei Bäumen ist ganzjährig möglich, auch währen der Vegetationsruhe; Totholz wird jedoch im Sommer vom Baumpfleger viel einfacher erkannt.
  • Jungbaumpflege: bester Schnittzeitpunkt ist während der Vegetationszeit.
  • Kronenschnitt nur bei Temperaturen über -5° in der Vegetationsruhe oder während der Vegetationszeit, beste Wundverschlussreaktion der Bäume erfolgt im April bis September.
  • Schnitt von geschwächten Bäumen: nur in der Vegetationsperiode. Bei alten Bäumen ist immer ein Kronenschnitt in der Vegetationszeit vorzuziehen.

Bezugsquelle der aktuelle TV Baumpflege: FLL Forschungsgesellschaft Landwirtschaftsentwicklung Landschaftsbau www.F-L-L.de